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Achtung
Wichtig:
Dies
ist nur ein kleiner Leitfaden
und dient dem Überblick.
Er ersetzt nicht die
Versicherungsbedingungen oder
die vereinb. Leistungen. Die
tasächlichen bzw. detailierten
Versicherungsbedingungen und
Leistungsbeschreibungen
entnehmen Sie bitte dem
jeweiligen Buchungsformular.
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Was ist
in jedem Schadenfall zu tun?
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Den Schaden möglichst gering
halten
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Den Schaden nachweisen
(Eintritt und Umfang), z.B.
durch eine
Schadenbestätigung, ein
Attest vom Arzt, Rechnungen
und Belege
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Wenn die
Reise storniert werden muß
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Reise
stornieren und ELVIA
benachrichtigen
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Die
vertraglich vereinbarten
Stornokosten beim Veranstalter
bzw. in Ihrer Buchungsstelle
bezahlen.
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Abzüglich
des Selbstbehaltes lt.
Versicherungsbedingungen ersetzt
Ihnen ELVIA diese Stornokosten.
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Achtung:
Wenn eine erhoffte Heilung
beziehungsweise Besserung
eintritt
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ELVIA
benötigt für die Erstattung der
Stornokosten:
- Reisebestätigung + Angaben
über gebuchte Leistungen der
Teilnehmer der Reise einschliesslich des Reisepreises und des
Versicherungsnachweises
- Die Rechnung für die
Stornokosten
- Den Schadennachweis (ärztl.
Attest mit Befund,
Krankheitsbeginn,
Behandlungsbeginn, Geburtsdatum)
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Wenn
zutreffend, eine polizeiliche
Bestätigung des Unglücksfalles
uä.
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Gepäckversicherung
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Bei Verlust
oder Beschädigung des Gepäcks,
melden Sie dies unverzüglich dem
Beförderungsunternehmen
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Bei späterer
Feststellung innerhalb von 7
Tagen schriftlich nachmelden
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Die Bahn und
auch Fluggesellschaften stellen
Bestätigungen über Schäden aus.
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Im
Urlaubsort hilft Ihnen der
Reiseleiter eine schriftl.
Bestätigung der Schadensmeldung
zu bekommen
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Bei
Straftaten, wie z.B. Diebstahl,
müssen Sie unverzüglich Anzeige
bei der Polizei erstatten.
Lassen Sie sich bitte hier eine
Durchschrift des
Polizei-Protokolles oder, falls
dies nicht möglich ist, eine
Bestätigung über die Erstattung
der Anzeige aushändigen.
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Krankheits-
bzw. Notfall
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Bei schweren
Krankheiten und / oder
Verletzungen, vor
Klinikaufenthalten wenden Sie sich
bitte umgehend an die
Notrufzentrale der ELVIA
(Adresse siehe unten)
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Für die
Erstattung von verauslagten
Kosten sind notwendig:
- Originalrezepte und / oder
Originalrechnungen
- Die Rechnungen müssen enthalten:
» Behandlungsdaten
» Namen der behandelten
Person
» Bezeichnung der Krankheit
» detailierte ärztliche Leistungen mit Kosten
» detailierte Angaben über verordnete Medikamente
» die Preise der Medikamente
» Stempel der Apotheke
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Wichtig:
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Notruf-Versicherungen:
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Für Fragen stehen wir Ihnen gern
zur Verfügung. Bitte nutzen Sie
unser:
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